Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung
desSportvereins Neuenwege e.V.
am Montag, 30. August 2010 im Clubhaus
„Alte Schule Neuenwege“, Tweelbäker Weg 197, 26135 Oldenburg
Tagesordnungspunkte gemäß Einladungsschreiben aus Juli 2010:
- Begrüßung und Feststellung der stimmberechtigten Mitglieder
- Änderung der §§ 4, 8 und 12 der Vereinssatzung des Sportvereins Neuenwege e.V.
- Beitragsanpassung für aktive jugendliche Mitglieder
Beginn: 19:38 Uhr
Anwesende stimmberechtigte Vereinsmitglieder: 16 (siehe Anwesenheitsliste)
1. Begrüßung und Feststellung der stimmberechtigen Mitglieder
Der 1. Vorsitzende Wolfgang Ziegler begrüßt die erschienenen Vereinsmitglieder und stellt fest, dass 16 stimmberechtigte Vereinsmitglieder anwesend sind.
2. Änderung der Satzung des Sportvereins Neuenwege e.V.
Der Inhalt der vorliegenden Schreiben des Registergerichtes des Amtsgerichtes Oldenburg zur am 15.03.2010 durch die ordentliche Jahreshauptversammlung des SV Neuenwege e.V. beschlossenen Änderung der §§ 4, 8 und 12 der Vereinssatzung des SV Neuenwege e.V. wurden vom 1. Vorsitzenden Wolfgang Ziegler der heutigen Versammlung erläutert. Anschließend trägt Wolfgang Ziegler die zu beschließenden Neufassungen der §§ 4, 8 und 12 der Vereinssatzung vor.
Die heutige Versammlung beschließt mit 16 Ja-Stimmen (einfaches Handzeichen in öffentlicher Wahl) einstimmig folgende Änderungen der Satzung des SV Neuenwege e.V.:
§ 4 – Beendigung der Mitgliedschaft
§ 4 wird in Absatz zwei geändert und lautet nunmehr wie folgt:
Der freiwillige Austritt erfolgt in Textform gegenüber einem Mitglied des Vorstandes.
§ 8 – Amtsdauer des Vorstandes
In § 8 Absatz zwei wird Satz drei (Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen) ersatzlos gestrichen.
§ 12 – Einberufung der Mitgliederversammlung
§ 12 wird geändert und lautet nunmehr wie folgt:
Mindestens einmal im Jahr, möglichst im I. Quartal, soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung, die vom Vorstand festgesetzt wird, einberufen. Die Einladung erfolgt unter Bekanntgabe der Tagesordnung in Textform.
3. Beitragsanpassung für aktive jugendliche Mitglieder
Der Vorstand schlägt der heutigen Mitgliederversammlung vor, den Beitrag für aktive jugendliche Mitglieder (bis Vollendung des 18. Lebensjahres) mit Wirkung ab 01. Januar 2011 von derzeit 2,00 € monatlich auf 4,00 € zu erhöhen. Bei passiven jugendlichen Mitgliedern (bis Vollendung des 18. Lebensjahres) soll es bei der bisherigen Beitragshöhe von 2,00 € monatlich verbleiben.
Die vorgeschlagene Beitragsanpassung wird von der heutigen Mitgliederversammlung mit 13 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen.
Der 1. Vorsitzende Wolfgang Ziegler beschließt um 20:05 Uhr die Versammlung und dankt allen anwesenden Mitgliedern für Ihr Erscheinen.
Oldenburg, 30. August 2010
Für die Richtigkeit:
Hartmut Franze
Protokollführer












